AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter:

PIAdesign
Schillerstraße 17
09557 Flöha

info@pd-piadesign.de
Tel: +49 (0)172 3696202

§ 1 Allgemeines / Geltung / Leistungsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit sie vertraglich eingebunden sind und im Angebotstext nicht ausdrücklich anderes geregelt ist, für alle Möbelbestellungen eines Kunden über den Online-Shop von PIAdesign.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens PIAdesign nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Der Kunde kann über den Online-Shop von PIAdesign individuell, in dem dort vorgegebenen Rahmen Möbel entwerfen und PIAdesign mit deren Anfertigung beauftragen. PIAdesign wird den Entwurf des Kunden im Falle einer Vertragsannahme im Rahmen der technischen und materialbedingten Möglichkeiten umsetzen. PIAdesign behält es sich vor, dass es im Zuge der Herstellung der Möbel zu geringen Abweichungen in den Abmessungen und der Farbgebung der Möbel kommen kann, soweit diese aufgrund der verwendeten Materialen oder aufgrund des Verarbeitungsprozesses auftreten und nicht vermieden werden können. Je nach der Art des bestellten Möbelstücks kann es erforderlich sein, dessen Standfestigkeit durch zusätzliche Befestigung(en) am Boden oder der Wand abzusichern, was darin begründet ist, dass sich PIAdesign bemüht, möglichst viele Möbelentwürfe von Kunden umzusetzen.

(4) Gegenstand des Vertrages ist nur die Lieferung der Ware, nicht aber deren Montage. Diese hat der Kunde grundsätzlich selbst und eigenverantwortlich vorzunehmen, sodass Aufbau und eine erforderliche hinreichende Befestigung des bestellten Möbels grundsätzlich dem Kunden selbst obliegen.

§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

(1) Allgemeines

Alle Darstellungen auf den Internetseiten von PIAdesign stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages bei Bestellung über den Online-Shop

Für eine Bestellung eines oder mehrerer Artikel über den Online-Shop, müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf Button „in den Warenkorb“ auswählen. Im „Warenkorb“ finden Sie die ausgewählten Produkte. Über Angabe Ihrer Emailadresse werden Sie bei Aktivierung des Buttons „weiter“ durch den Bestellvorgang geführt. Hierbei wird jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden.

Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde abschließend auf „jetzt kaufen“ klickt.

Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches PIAdesign innerhalb von zwei Werktagen annehmen kann.

Die Annahme des Angebots durch PIAdesign erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware.

Die Bestellbestätigung selbst stellt noch keine Annahme des Angebots dar, es sei denn, diese beinhaltet zugleich eine Zahlungsaufforderung.

Mit der Annahme durch PIAdesign ist der Kaufvertrag geschlossen.

(3) Vertragsschluss bei Bestellung per Mail, Brief oder Kontaktformular

Sofern im Onlineshop ausdrücklich angeboten, erfolgt der Vertragsschluss bei Bestellung durch den Kunden per Mail, Brief oder Kontaktformular, wie folgt:

Der Kunde erklärt schriftlich seine verbindliche Absicht, genau benannte Artikel des Angebots im Online-Shop kaufen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches PIAdesign innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen kann.

Die Annahme des Angebots durch PIAdesign erfolgt durch Übersendung der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.

(4) Speicherung und Zugang zum Vertragstext

PIAdesign speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft PIAdesign dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei PIAdesign gespeicherten Vertragstexten ist - mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB - nur registrierten Kunden über das Kundenkonto möglich.

(5) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern

Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern bekommt der Kunde vor der wirksamen Bestellung eine Übersichtsseite zur Kontrolle im Warenkorb angezeigt. Mit Hilfe des Bildes des fertigen Produktes, sowie alle Einzelheiten der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit die Anzahl anzupassen, Produkte hinzuzufügen und zu löschen. Die Auftragssumme wird hierbei automatisch aktualisiert.

(6) Zur Verfügung stehende Sprachen

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über PIAdesign abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.

(2) PIAdesign akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. PIAdesign stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.

Der Gesamtpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.

§ 4 Verpackungs- und Versandkosten

Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Kunden rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.

§ 5 Lieferung und Lieferzeiten / Montage

(1) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste).

(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen.

(3) Teillieferungen sind zulässig, außer der Kunde hat hieran erkennbar kein Interesse oder ihm sind diese erkennbar nicht zumutbar. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn

a) die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

c) dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.

(4) Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet.

(5) Der Kunde ist selbst für den Aufbau des Möbelstücks, das unter Umständen zur Erreichung einer hinreichenden Standfestigkeit (bspw. an der Wand) zusätzlich befestigt werden muss, verantwortlich. Die für den eigentlichen Aufbau der gelieferten Ware erforderlichen Teile und Steckverbindungen sind in der Lieferung enthalten, nicht jedoch etwaig erforderliche Werkzeuge sowie Vorrichtungen zur Befestigung, wie etwa an einer Wand.

§ 6 Gefahrenübergang

(1) Ist der Kunde Unternehmer, d.h. handelt er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(2) In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, unabhängig von der gewählten Versandart.

§ 7 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.

(2) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht

- bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

sowie

- bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

§ 8 Gewährleistung, Garantie

(1) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach deren Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen PIAdesign spätestens binnen sieben Tagen schriftlich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, so finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln unbeschränkt Anwendung.

(3) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Mängelansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei Jahren bzw. in einem Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist.

(4) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt.

(5) Ein Modell, das den Kundenangaben im Wesentlichen unter Berücksichtigung geringer Abweichungen, insbesondere den unter § 1 Abs. 3 genannten, entspricht gilt als mangelfrei. Für die Funktionsfähigkeit und die Standfestigkeit der Möbel übernimmt PIAdesign keine Gewähr.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Kunde Verbraucher so gilt die folgende Regelung zum Eigentumsvorbehalt:

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von PIAdesign.

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, greifen die nachstehenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt:

Nr. 1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von PIAdesign gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

Nr. 2) Die von PIAdesign an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von PIAdesign. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

Nr. 3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für PIAdesign.

Nr. 4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (§ 9, Abs. 2, Nr. 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Nr. 5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von PIAdesign als Hersteller erfolgt und PIAdesign unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei PIAdesign eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an PIAdesign. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt PIAdesign, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

Nr. 6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von PIAdesign an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an PIAdesign ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. PIAdesign ermächtigt den Kunden widerruflich, die an PIAdesign abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von PIAdesign einzuziehen. PIAdesign darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

Nr. 7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von PIAdesign hinweisen und PIAdesign hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, PIAdesign die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde hierfür gegenüber PIAdesign.

Nr. 8) PIAdesign wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

Nr. 9) Tritt PIAdesign bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 10 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden

Das Verfahren von PIAdesign zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist für den Fall, dass der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder zwar Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, der Sitz von PIAdesign.

(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).

§ 12 Hinweise zur Verpackungsverordnung

Es wird darauf hingewiesen, dass PIAdesign entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen ist.

§ 13 Zusatzbestimmung

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

§ 14 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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